Osterfeuer im eigenen Garten erlaubt? So sind die Regeln!


Das traditionelle Osterfeuer gehört für viele Bundesbürger zum normalen Ablauf des Osterfests dazu. Eine Tradition genau wie die Schokoladen-Osterhasen und die traditionelle Eiersuche. Aber in diesem Jahr stellt die Corona-Krise das Leben der Leute auf den Kopf und auch die Tradition des Osterfeuers muss dieses Jahr ausfallen. Kann man als Ersatz für das traditionelle Osterfeuer einfach ein Osterfeuer mit der Familie im eigenen Garten veranstalten?

So wird das Osterfeuer im eigenen Garten möglich

Der Gedanke ist nicht abwegig. Wer einen eigenen Garten besitzt und nun im Frühling über Äste und vertrocknete Pflanzen verfügt, kann durchaus mit dem Gedanken spielen, ein privates Osterfeuer zu entzünden . Bei dieser Gelegenheit kann man zusammen mit der im gleichen Haushalt lebenden Familie das Ende der kalten Jahreszeit und den Beginn des Frühlings feiern. Doch es muss auf jeden Fall beachtet werden, dass man diese Entscheidung auf keinen Fall alleine treffen kann. Je nachdem in welcher Region man lebt, gibt es gesetzliche Bestimmungen, die eingehalten werden müssen. Und die können sich in vielen Regionen stark unterscheiden.

Osterfeuer mit Genehmigung erlaubt

In denn Jahren zuvor sind die Bestimmungen für die Durchführung des Osterfeuer im eigene Garten teilweise verschärft worden. Hintergrund der Verschärfungen war es vor allem die Sicherheit zu gewährleisten. Aber auch die Vorgaben zur Vermeidung unnötiger Luftverschmutzung müssen eingehalten werden. Dies Maßnahmen schienen notwendig zu werden, da es immer wieder ungewollt zu unkontrollierten Bränden gekommen war. Im Einzelfall kann man sich jedoch die Genehmigung für ein Osterfeuer bei der Kommune oder dem Landkreis einholen. Dies gilt übrigens nicht nur für die traditionellen Osterfeuer, sondern generell für alle Feuer, die auf dem eigenen Grundstück entzündet werden. Nähere Informationen zu den genauen Bestimmungen gibt es bei der Gemeindeverwaltung oder derm Landkreis. Dabei muss beachtet werden, dass Osterfeuer generell nur am Ostersamstag oder Ostersonntag erlaubt sind

Gegebenenfalls die Nachbarn vorher unterrichten

Auch mit einer Genehmigung sollte man beim Verbrennen der Gartenabfälle oder dem Osterfeuer darauf achten, die Nachbarn nicht durch den Rauch zu belästigt oder gar zu gefährden. Deshalb ist es auf jeden Fall empfehlenswert auch trotz einer vorhanden Genehmigung, die Nachbar schon vor der Entz↔ndung des Feuers informieren.

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