Top Virologe Hendrik Streeck schlägt Alarm! 2G-Regel führt uns zu mehr Infektionen!


In den besonders von hohen Inzidenzwerten betroffenen Gegenden soll nun schon bald flächendeckend die 2G-Regel eingeführt werden, die den Zutritt zu Veranstaltungen und Restaurants nur noch für Geimpfte und Genesene ermöglichen soll. Doch dies kritisiert nun der

Bonner Virologe und Corona-Experte Hendrik Streeck (44). Der Mediziner warnt in diesem Zusammenhang vor einer falschen Sicherheit.

Virologe Streeck kritisiert Anwendung von 2G-Regeln

Der bekannte Virologe Hendrik Streeck sieht ganz offensichtlich ein Problem darin, dass die Wirkung der 2G-Regel im Kampf gegen das Coronavirus deutlich überschätzt wird. “Die Geimpften haben das Gefühl, sie sind nicht mehr Teil der Pandemie und verhalten sich auch entsprechend risikoreich”, verdeutlichte Streeck bei einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). “Das zweite Problem sind die Ungeimpften, die ausgeschlossen werden und sich noch weniger testen lassen”, erklärte Streeck. Dadurch könne es zu unkontrollierten Ausbrüchen kommen. “Wenn Ungeimpfte am Sozialleben nicht teilnehmen dürfen, organisieren sie sich zum Beispiel Feiern zu Hause. Dort lässt sich das Infektionsgeschehen dann überhaupt nicht mehr kontrollieren”, zeigt der Virologe deutlich die Probleme der Regelung auf.

Virologe Streeck fordert kostenlose Corona-Tests wieder einzuführen

Auch aus diesen Gründen fordert Streeck nun die schnelle Wiedereinführung von kostenlosen Corona-Tests. Dies hatte zuvor auch der neue NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (46, CDU) gefördert. Und damit nicht genug! Auch die Bundesärztekammer fordert die Rückkehr zu den kostenlosen Corona-Tests. Denn zwar erlaubt 2G nur Geimpften und Genesenen Zutritt zu manchen Veranstaltungen, doch auch diese Menschen können sich mit dem Virus infizieren und es dann weitergeben. Am sichersten wäre daher ohne jeden Zweifel die 1G-Regel. Diese besteht darin, dass jeder getestet sein muss. Dies würde dann für Geimpfte, Genesene und Ungeimpfte gleichermaßen gelten.

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