Motorschutz keine RechtfertigungAutohersteller dürfen keine Abschalteinrichtungen nutzen, die gezielt die Abgaswerte auf dem Prüfstand verbessert. Auch das Ziel, damit Verschleiß und Verschmutzung des Motors zu verhindern, kann eine solche Abschaltvorrichtung nicht rechtfertigen, wie am Donnerstag de
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